Die Rennbahn

Vereinsgelände, Rennbahn & Trainings

Adresse

Hoisdorfer Windhundrennclub e.V.
Fuhrwegen 7, 22952 Hoisdorf

Die Rennbahn

  • Grasbahn, sowohl 480m als auch 350m Start
  • Doppel-U Radius 40/42 m mit überhöhter 1. Kurve
  • Bewässerungsanlage
  • Hasenzug: System Winkler

Platzordnung und Vereinssatzung

Hier finden Sie unsere Platzordnung zum Downloaden als PDF.

Die aktuelle Vereinssatzung kann beim Vorstand eingesehen werden.

Trainingsgebühren

Bahn (350m / 480m – 2 Durchgänge)

  • Mitglied im HWRC e.V – kostenlos
  • Mitglied im NWR e.V. – 4 €
  • Mitglied in DWZRV-Rennvereinen oder DWZRV-Coursingvereinen – 6 €
  • Mitglied im DWZRV oder VDH-Verein oder sonstige Hundebesitzer – 12 €

Gerade (2 Durchgänge)

Wir freuen uns über Ihre Spende!

Trainingsgebühren

Coursing (ca. 550m – 2 Durchgänge)

  • Mitglied im HWRC e.V – kostenlos
  • Mitglied in DWZRV-Rennvereinen oder DWZRV-Coursingvereinen – 6 €
  • Mitglied im DWZRV oder VDH-Verein oder sonstige Hundebesitzer – 12 €

Kostenloses Schnuppertraining

Unter fachlicher Anweisung das erste Mal kostenlos trainieren, ab dem zweiten Training bezahlen.

Rechtliche Hinweise

1. Haftung
Der Veranstalter und der Ausrichter haften für Sach- und Vermögensschäden, die den Besuchern und Teilnehmern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters oder Ausrichters, ihrer Funktionäre, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen, im Rahmen der bestehenden verkehrsüblichen Haftpflichtversicherung.
Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters und Ausrichters in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2. Versicherung
Besucher und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst oder ihre Hunde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die insbesondere auch für die Teilnahme an Rennen volle Deckung bieten und gültig sind.

3. Gewährleistung
Für Gewährleistungsansprüche der Besucher und Teilnehmer aus vertraglichen Ansprüchen (wie Kauf, Miete, Werkvertrag) beschränkt sich die Haftung des Verbandes und seiner Mitgliedsvereine bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach der Art der vertraglich geschuldeten Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden.